Update vom 14.1.2022 – Ab sofort: 2G+ Regelung in den Sporthallen

der Erlass der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat extreme Verschärfungen für den Sportbetrieb gebracht. UPDATE 14.01.2022 Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 09.02.2022 gültig. Der Zugang zur Indoor–Sportstätte und –Sportanlage sowie die Teilnahme am Indoor–Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:– Personen, die geimpft sind,– Personen, die als genesen gelten,– Kinder, die unter 14 …

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